Allgemeines:
Ein Feuerlöscher ist ein Kleinlöschgerät zum Ablöschen von Klein- oder
Entstehungsbränden. Er enthält Löschmittel, das durch Druck ausgestoßen wird.
Einteilung:
Die Einteilung der Feuerlöscher erfolgt nach der Art und Wirkung des Löschmittels.
Druckerzeugung:
Um Feuerlöscher verwenden zu können, muss man erst einen Druck im Inneren des Löschers aufbauen. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Druckerzeugungsarten:
Aufladelöscher:
Aufladelöscher bestehen aus zwei Behältern (Löschmittelbehälter und Treibgasbehälter). Löschmittel und Treibgas sind getrennt.
Prinzip: Wird zwischen den beiden Behältern eine Verbindung hergestellt, z.B. durch öffnen des Ventils am Treibgasbehälter, so strömt das Treibmittel (Treibgas, z.B. Kohlendioxid) in den Löschmittelbehälter und setzt diesen unter Druck. Man sagt, der Aufladelöscher ist „aufgeladen“ – er ist nun bereit, das Löschmittel auszustoßen.
Dauerdrucklöscher (Permanentlöscher):
Bei Dauerdrucklöschern befinden sich Löschmittel und Treibgas zusammen in einem Löschmittelbehälter.
Prinzip: Das im Löschmittelbehälter enthaltene Treibgas (Stickstoff oder Kohlenstoffdioxid) übt einen andauernden (permanenten) Druck auf das Löschmittel aus. Nach Betätigung der Auslösevorrichtung, z. B. eines Schalthebelventils, strömt das Löschmittel unter Druck über das Steigrohr, den Auswurfschlauch und die Auswurfdüse aus dem Feuerlöscher.
Vorteil dieser Bauweise ist der geringe technische Aufwand, weshalb diese Löscher zur preisgünstigen Standardklasse gehören. Nachteil ist, dass der Löschmittelbehälter ständig unter Druck steht (untersteht somit der Druckbehältergesetzgebung). Dadurch besteht die Gefahr, dass durch geringe Undichtigkeiten am Löscher (sog. Schleichgase) das Treibgas unbemerkt entweicht und der Löscher damit funktionsunfähig wird.
Wartung:
Feuerlöscher, die durch Gesetze oder Auflagen vorgeschrieben sind (Betriebe), muss man in gebrauchsfähigem Zustand halten. Auch freiwillige angeschaffte Löscher (Privathaushalte) sollte man regelmäßig prüfen lassen.
Die Normung der Feuerlöcher sieht eine Prüfung alle zwei Jahre vor. Sonst besteht nach diesen zwei Jahren keine Gewähr mehr für die Einsatzfähigkeit! Besondere Umgebungsbedingungen (z.B. Stallgebäude) können die Wartungsfrist verkürzen!
Bei älteren Löschern muss zusätzlich alle 10 Jahre eine Prüfung durch einen Sachverständigen (TÜV) erfolgen.
Richtiger Umgang mit Feuerlöschern:
Bei der Benutzung von Feuerlöschern sind folgende Einsatzgrundsätze zu beachten:
Beschilderung:
Um im Ernstfall einen Feuerlöscher zu finden, wird er mit diesem Hinweisschild versehen.
Quelle: Wikipedia.de/Feuerlöscher