Rettungsgasse
Die Rettungsgasse
Feuerwehren, Rettungskräfte, die Polizei und andere Hilfsorganisationen beklagen oftmals, dass sie im Einsatz auf der Autobahn stark behindert werden. „Wertvolle Zeit, die für die Versorgung der Verletzten und die Räumung der Unfallstelle verloren geht“, sagt Gerhard Bullinger. Als aktiver Feuerwehrdienstleistender hat er auch schon erlebt, dass eine Rettungsgasse nach der Durchfahrt der ersten Rettungskräfte sofort wieder geschlossen wird. Bei der Durchfahrt von Feuerwehr und Rettungskräften zählt jede Minute. Drei bis vier Minuten können bei der Durchfahrt einer bereits gebildeten Rettungsgasse gespart werden. Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann! |
Zum richtigen Verhalten bei beginnender Staubildung und stockendem Verkehr besteht auf Seiten der Autofahrer Nachholbedarf. Das Bilden der Rettungsgasse ist in Paragraph 11 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit wenigstens zwei Fahrtstreifen in einer Richtung, muss eine Durchfahrt für Polizei- und Hilfsfahrzeuge in der Mitte der Fahrbahnen gebildet werden. Bei drei oder mehr Spuren soll diese Durchfahrt, auch umgangssprachlich Rettungsgasse genannt, zwischen der linken und danebenliegenden mittleren Spur gebildet werden. Wichtig ist dabei, dass zu den Hilfsfahrzeugen, neben Feuerwehr- und Rettungswagen, behördliche Fahrzeuge mit Licht- oder Tonsignalen, auch Abschleppfahrzeuge zählen. Der Seitenstreifen ist nach der weitverbreiteten Meinung keine Alternative, da hier der Weg durch liegengebliebene Kraftfahrzeuge versperrt sein kann.
Wie verhalten Sie sich richtig?
- Rettungsgasse bereits bei beginnender Staubildung und stockendem Verkehr bilden. Steht der Verkehr, ist es manchmal nicht mehr möglich, zu rangieren.
- Die Rettungsgasse muss immer gebildet werden! Nicht nur bei einem Unfall.
- Die Rettungsgasse wird bei einer zweispurigen Autobahn in der Mitte gebildet, d.h. die Fahrzeuge links fahren an den äußeren linken Rand und die Fahrzeuge rechts an den Rand des rechten Fahrstreifens.
- Bei einer drei- oder sogar vierspurigen Autobahn wird die Rettungsgasse immer zwischen der äußeren linken und den danebenliegenden Fahrbahnen gebildet.
- Der Seitenstreifen darf für die Bildung einer ausreichend großen Rettungsgasse mit benutzt werden. Denken Sie immer daran, dass auch sehr große Einsatzfahrzeuge zur Bergung von verunfallten Autos oder Lastkraftwagen die Rettungsgasse durchfahren müssen.
- Bei Bildung der Rettungsgasse unbedingt darauf achten, dass das Fahrzeug gerade steht und die Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge nicht behindert wird.
- Halten Sie eine Fahrzeuglänge Abstand zu ihrem Vordermann, um noch rangieren zu können.
- Schalten Sie den Verkehrsfunk und das Navigationsgerät ein und beachten Sei die Durchsagen!
- LKW sollten nur die äußere rechte Spur befahren und nicht überholen. Fahren sie auf der mittleren Spur, wird die Rettungsgasse zu eng.
- Die Rettungsgasse muss, bis sich der Stau aufgelöst hat, frei bleiben, da nicht alle Fahrzeuge der Hilfsdienste gleichzeitig durchfahren.
- Die Durchfahrt durch die Rettungsgasse durch „Anhängen an ein Fahrzeug mit Sonderrechten“ ist verboten. Das Nichtbilden einer Rettungsgasse und die Durchfahrt können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Hinweis für die Hilfsorganisationen
- Bitte verwenden Sie die Rettungsgasse bzw. bilden Sie durch richtiges Fahrverhalten eine Rettungsgasse.
- Bei Befahren des Standstreifens wird die Rettungsgasse wieder verschlossen und steht den anderen Einsatzfahrzeugen nicht mehr zur Verfügung.
Richtiges Verhalten im Fall eines Unfalls oder bei einer Panne?
- Warnweste anziehen (ab 1.7.2014 Pflicht) Unfallstelle oder Standplatz absichern!
- Immer Warnblinkanlage und bei Dunkelheit zusätzlich Standlicht einschalten!
- Warndreieck aufstellen (50 m innerorts, 100 m Bundesstraße, 200 m Autobahn)
- Hilfestellung: Abstand zwischen zwei Leitpfosten beträgt immer 50 m.
- Bringen Sie alle Beteiligten aus dem Gefahrenbereich. Halten Sie sich immer hinter der Leitplanke auf. Laufen Sie hinter der Leitplanke, um das Warndreieck aufzustellen oder zur nächsten Notrufsäule. Warten Sie auf den Abschleppwagen nicht im Auto.
- Den Weg zur nächsten Notrufsäule weist der schwarze Pfeil auf dem Leitpfosten am Straßenrand.
- Bei einer Panne rufen Sie bitte die Nummer, die auf Ihrem Schutzbrief angegeben ist, die Ihres Automobilclubs, beziehungsweise die Servicehotline des Fahrzeugherstellers an oder gehen Sie zur nächsten Notrufsäule.
Woher weiß ich auf der Autobahn, wo ich bin?
- Alle 500 m steht ein sog. Stationszeichen (siehe Bild) oder auch noch die blauen Kilometerschilder; auf der Notrufsäule sind diese Angaben auch zu finden.
- Beim Anruf folgende Informationen bereithalten: auf welcher Autobahn, in welcher Richtung, bei welchem Kilometer
- Auch die Längen- und Breitengrade, die das Navigationssystem anzeigt, können den Hilfsorganisationen helfen, die richtige Position zu finden.
Notrufnummer 112
- Bei einem Personenschaden oder der Notwendigkeit der Bergung eines Fahrzeugs rufen Sie Hilfe per Telefon über die Notrufnummer 112 oder über die Notrufsäulen auf der Autobahn.
- Wer meldet?
- Wo ist das Ereignis?
- Was ist geschehen?
- Wie viele Betroffene?
- Warten auf Rückfragen!
- Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie in ganz Europa Feuerwehr und Rettungsdienst und das gebührenfrei aus allen Netzen – auch über Mobilfunk.
- Hinter der Notrufnummer 112 steht in Deutschland eine Integrierte Leitstelle, die Feuerwehr und Rettungsdienste koordiniert, sodass immer die nächstgelegene Feuerwehr oder der nächste Rettungsdienst informiert wird.
- Erste Hilfe bei einem Personenschaden bzw. einer bewusstlosen Person:
- Bewusstsein kontrollieren. Keine Reaktion? Keine oder keine normale Atmung?
- Wenn noch nicht passiert, dann Hilfe über die Notrufnummer 112 verständigen.
- Herz-Druck-Massage: fest und schnell, mind. 100x pro Minute, in der Mitte des Brustkorbs drücken. Hören Sie nicht auf, bis Hilfe eintrifft!
- Atmet der Patient wieder, dann den Patienten in die stabile Seitenlage legen
- Bei Schock Beine hoch lagern, ggf. wärmen
- Blutungen stillen
Erste Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes leisten!